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Magistrat

Der Magistrat besorgt nach den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung. Er besteht aus

  • dem Bürgermeister als Vorsitzendem
  • sowie weiteren 14 Stadträtinnen und Stadträten


Mitglieder des Magistrates


Der Bürgermeister wird für 6 Jahre direkt von der Bevölkerung gewählt.


Die Stadträtinnen/Stadträte werden für 5 Jahre durch die Stadtverordnetenversammlung gewählt.


Kommissionen als Hilfsorgane:

  • Kindergartenkommission
  • Sportkommission
  • Seniorenbeirat
  • Kinder- und Frauenbeirat
  • Jugendbeirat

Alle Mitglieder der einzelnen Organe außer dem Bürgermeister sind ehrenamtlich tätig.