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Stadtverordnetenversammlung

Die Stadtverordnetenversammlung besteht aus den von den Bürgern für fünf Jahre gewählten 37 Stadtverordneten. Sie ist das oberste Organ der Stadt, trifft die wichtigsten Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung. Sie wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden, den Stadtverordnetenvorsteher.


Die Stadtverordnetenversammlung tritt so häufig zusammen, wie es die Geschäftslage erfordert, jedoch wenigstens alle zwei Monate. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich.


Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung


Ausschüsse als Hilfsorgane:

  • Haupt- und Finanzausschuss
  • Bau- und Umweltausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss
  • Sozialausschuss

 

Die Ortsbeiräte sind Hilfsorgane der Stadtverordnetenversammlung. Sie werden durch die Bürger des jeweiligen Stadtteiles für fünf Jahre gewählt und wählen aus ihrer Mitte die Ortsvorsteherin/ den Ortsvorsteher.


Die Ortsbeiräte bereiten Beschlüsse vor und sind zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ort betreffen, zu hören.