Inhalt:
Ortsgericht
Aufgaben
- Das Ortsgericht führt öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften durch.
Diese werden für alle Grundbuchangelegenheiten, wie z.B. Eintragung oder Löschung einer einer Grundschuld (Hypothek) oder für Angelegenheiten des Vereinsregisters, beispielsweise die Aufnahme eines Vereins in das Register beim Amtsgericht, benötigt. - Beglaubigt werden auch Kopien oder Abschriften von Zeugnissen etc.
- Zum Aufgabengebiet der Ortsgerichte gehört auch die Schätzung bebauter oder unbebauter Grundstücke. Diese wird auf Antrag eines Berechtigten oder Ersuchen einer Behörde durchgeführt. Das Ergebnis wird in einer Schätzungsurkunde dokumentiert.
- Neben den Bürgerinnen und Bürgern können sich auch die Gerichte an das Ortsgericht wenden. Auf deren Anforderung, also von Amts wegen, hat das Ortsgericht Sterbefallsanzeigen zu erstellen, über Besitzverhältnisse Auskunft zu erteilen und Nachlassinventare aufzustellen.
Nicht selten müssen Ortsgerichte Nachlässe sichern und Wohnungen versiegeln, wenn keine Erben vorhanden bzw. die Erben noch unbekannt sind.
Faltblatt vom Hess. Ministerium der Justiz (pdf)
Ortsgerichte in Felsberg Schiedsmann
