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Bürgerinformationen zur Sanierung des privaten und öffentlichen Abwassersystems der Stadt Felsberg

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, 

 

die Stadt Felsberg hat in den zurückliegenden Jahren in allen 16 Stadtteilen ihr Abwasserkanalnetz auf Undichtigkeit untersucht. Hierzu sind alle Kommunen zum Schutz des Grundwassers, unseres wichtigsten Lebensmittels, durch die Eigenkontrollverordnung (EKVO) des Landes Hessen (Stand 07/2010) gesetzlich verpflichtet. Ziel dieser Überprüfung ist es, den Zustand der Leitungen zu erfassen und in Schadensgruppen zu klassifizieren. 

 

Die EKVO gibt vor, dass schadhafte Leitungsstrecken in einem vorgesehenen Zeitrahmen erneuert bzw. grundlegend saniert werden müssen. Die Stadt Felsberg beabsichtigt daher alle notwendigen Maßnahmen bis zum Jahr 2015 abzuwickeln. Die privaten Abwasserleitungen müssen bis 2025 untersucht werden. Sicherlich werden den Netzsanierungen in aller Regel auch Straßenbaumaßnahmen folgen.

 

An dieser Stelle finden Sie die wichtigsten Informationen:

 

Aktuelles

Hinweise für die betroffenen Stadtteile

weitere Informationen

Gesetze und Satzungen

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Vordrucke

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