Eheschließung
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Fax | |
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Frau Sippel, Kerstin |
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Frau Grenzebach, Andrea |
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Bitte haben Sie dafür Verständnis dafür, dass wir Eheschließungen derzeit aufgrund der Corona-Pandemie nicht im gewohnten Rahmen durchführen können. Gerne können Sie sich an uns wenden, um die derzeit geltenden Regelungen zu erfragen oder den geplanten Termin zu verschieben. Wir stehen Ihnen selbstverständlich für Ihre Fragen zur Verfügung und sind bemüht, Ihre Trauung trotz der Einschränkungen in einem ansprechenden und feierlichen Rahmen durchzuführen bzw. einen neuen Hochzeitstermin mit Ihnen zu vereinbaren.
Bevor eine Eheschließung stattfinden kann, ist eine Anmeldung zur Eheschließung bei dem für Sie zuständigen Standesamt notwendig. Sie kann frühestens 6 Monate vor dem Eheschließungstermin erfolgen. Die frühzeitige Abstimmung des Termins für die Trauung ist von der Sechs-Monatsfrist nicht betroffen.
Welches Standesamt für Sie zuständig ist, ergibt sich aus Ihren Wohnsitzen. Bitte wenden Sie sich an das Standesamt der Stadt, in der einer der beiden Partner seinen Wohnsitz hat. Heiraten können Sie aber bei jedem Standesamt in Deutschland nach entsprechender Terminabsprache.
Welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung benötigt werden, hängt von den persönlichen Verhältnissen der Verlobten ab (Familienstand, Vorehen, Staatsangehörigkeit). Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir Ihnen detailliert mitteilen können, welche Unterlagen Sie benötigen. Gemeinsam vereinbaren wir dann einen Termin für die Anmeldung.
Folgende Trauorte stehen Ihnen in Felsberg zur Verfügung: