Beglaubigungen von Dokumenten und Unterschriften
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|
![]() |
Frau Hammerschick, Petra |
![]() |
![]() |
![]() |
Herr Lorenz, Florian |
![]() |
![]() |
![]() |
Frau Jäckel , Ramona |
![]() |
![]() |
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen und Vervielfältigungen mit dem Original bestätigt.
Welche Unterlagen werden benötigt:
Das Dokument, dass beglaubigt werden soll und das Original.
Bei Unterschriftsbeglaubigungen ist das persönliche Erscheinen erforderlich, da die Unterschrift vor dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in zu leisten ist. Bitte bringen Sie auch Ihren Personalausweis mit.
Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe Apostille .
Was sollte ich noch wissen?
Amtliche Beglaubigungen im Bürgerbüro sind nicht möglich, wenn:
- eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, z. B. dem Jugendamt) erforderlich ist, oder
- wenn die Beglaubigung ausschließlich anderen Behörden vorbehalten bleibt, z. B. auf dem Gebiet des Personenstandswesens, in Familien- und Erbrecht, in Grundbuchangelegenheiten, in Vereins- und Handelsregistersachen.
Gebühren
- Beglaubigung einer Unterschrift 6,00 €
- Beglaubigung einer Fotokopie (1 Seite) 3,00 €
- Beglaubigung von Fotokopien (bis 10 Seiten) 6,00 €
- Beglaubigung von Fotokopien bei mehr als 10 Seiten je Seite 0,60 €
Zuständiges Amt:
zu beachtende Rechtsgrundlage:
Hessische Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden