Wer nach dem Inkrafttreten der Richtlinie am 01.03.2021 ein sparsames Haushaltsgerät kauft oder einen Apfel-, Birn-, Kirsch-, Pflaumen-, Zwetschgen- oder Walnussbaum neu anpflanzt, kann beim Schwalm-Eder-Kreis einen Zuschuss beantragen. Detaillierte Informationen erhalten Sie hier.