Untersuchungsberechtigungsschein
Jugendliche unter 18 Jahren benötigen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbschG) bei Arbeitsaufnahme eine ärztliche Untersuchung. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Man unterscheidet hier zwischen Erstuntersuchung und Nachuntersuchung.
Den Untersuchungsberechtigungsschein erhalten Sie im Bürgerbüro.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Ausweisdokument
- Bei einer Nachuntersuchung: Aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers über das Ausbildungsverhältnis.