Gaststätten
Für die Erteilung von Gaststättenerlaubnissen und die Anzeige vorübergehender Gaststättenbetriebe ist der Magistrat der Stadt Melsungen für den Ordnungsamtsbezirk zuständig.
Antrag auf Ausschank von Alkohol im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung (bitte vier Wochen vorher beantragen)
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