Sterbefall
Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk die Person verstorben ist.
Ein Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag anzuzeigen. Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis sowie folgende Unterlagen von der/dem Verstorbenen mit:
Bei ledigen Verstorbenen:
- Personalausweis
- Leichenschauschein
- Abschrift aus dem Geburtenregister/Geburts- oder Abstammungsurkunde
Bei verheirateten Verstorbenen:
- Personalausweis
- Leichenschauschein
- Ehe- bzw. Heiratsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
Bei geschiedenen Verstorbenen:
- Personalausweis
- Leichenschauschein
- Ehe- bzw. Heiratsurkunde mit rechtskräftigen Scheidungsurteil oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch mit Vermerk über die Scheidung oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk
Bei verwitweten Verstorbenen:
- Personalausweis
- Leichenschauschein
- Ehe- bzw. Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehegatten oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch mit Vermerk über den Tod des Ehegatten oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk
Gebühren:
Die erste Sterbeurkunde kostet 11,00 Euro, jede weitere 5,00 Euro
Für religiöse Zwecke, für Rentenangelegenheiten und für die Sozialversicherung erhalten Sie jeweils ein Exemplar kostenfrei.