Hilfe für die Ukraine
Informationen des Einwohnermeldeamtes der Stadt Felsberg und der Ausländerbehörde des Schwalm-Eder-Kreises
Wenn Menschen ukrainischer Herkunft im Schwalm-Eder-Kreis und insbesondere im Stadtgebiet Felsberg ankommen, müssen sie zeitnah im Einwohnermeldeamt der Stadt Felsberg und anschließend bei der Ausländerbehörde des Schwalm-Eder-Kreises registriert werden. In der Regel wird zunächst ein 90 Tage Visum ausgestellt.
Bei der Ankunft von ukrainischen Geflüchteten bitte wie folgt vorgehen:
1. Im Einwohnermeldeamt der Stadt Felsberg, Zimmer 117, Vernouillet-Allee 1, 34587 Felsberg anmelden. Bitte hierfür vorab einen Termin mit dem Hinweis „Ukrainische Staatsangehörige“ unter Telefonnummer 05662 502-33, -34 oder -36 vereinbaren! Die Daten der Anmeldung werden automatisch an die Ausländerbehörde übermittelt.
Folgende Dokumente sind bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt der Stadt Felsberg vorzulegen:
- Ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung mit Unterschrift des Vermieters
- Ausgefüllter „Kurzantrag“ auf Unterbringung oder Leistungen
- Alle Ausweisdokumente (Pässe, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, weitere Identifikationspapiere)
- Aktueller Schnelltest (Dieser kann bei den Corona-Teststellen kostenlos vorgenommen werden)
- Kontoverbindung (Falls vorhanden)
2. Zur Erteilung eines “Humanitären Aufenthaltstitels” bitte einen Termin mit der Ausländerbehörde des Schwalm-Eder-Kreises vereinbaren unter Telefonnummer 05681 775-353 (Herr Knab) oder 05681 775-355 (Herr Bode) oder per E-Mail unter auslaenderbehoerde@schwalm-eder-kreis.de. Es ist geplant, hier in Kürze ein Termintool zu schalten. Weitere Informationen dazu folgen baldmöglichst.
Die Ansprechpartner des Fachdienstes “Ausländer- und Personenstandswesen” des Schwalm-Eder-Kreises sind unter dem nachfolgenden Link zu finden: Fachdienst “Ausländer- und Personenstandswesen”.
Folgende Dokumente sind bei der Ausländerbehörde des Schwalm-Eder-Kreises vorzulegen:
- Alle Ausweisdokumente (Pässe, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, weitere Identifikationspapiere)
- Biometrische Passbilder
Bitte bei der Terminierung für die Ausländerbehörde immer den Hinweis „Ukrainische Staatsangehörige“ verwenden.
3. Finanzielle Unterstützung
Einen Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können Sie im Einwohnermeldeamt der Stadt Felsberg bei Ihrer Anmeldung stellen.
Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung mitzubringen:
- Ausweisdokumente (aller Familienmitglieder)
- Mietvertrages oder Nachweis der Unterbringung
- Nachweise über Einkommen und Vermögen (wenn vorhanden)
- Kontoverbindung (kann nachgereicht werden)
Weitere Informationen erhalten Sie bei der:
Betreuungsstelle für Zuwanderer
Hans-Scholl-Str. 5
34574 Homberg (Efze)
Telefon: 05681/775-280
Fax: 05681/775224
E-Mail: sozialamt@schwalm-eder-kreis.de
Bitte immer den Hinweis „Ukrainische Staatsangehörige“ verwenden.
Über die „Integreat App“ des Schwalm-Eder-Kreises finden Sie alle Informationen und Angebote. Den Flyer zur „Integreat App“ finden Sie hier zum Download.
Hilfsbereitschaft für Ukraine-Flüchtlinge - Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer gesucht!
In den nächsten Tagen und Wochen werden voraussichtlich viele geflüchtete Menschen aus der Ukraine Deutschland und damit auch unseren Schwalm-Eder-Kreis erreichen.
- Wir möchten daher alle Bürgerinnen und Bürger dazu aufrufen, sich als freiwillige Helferinnen und Helfer zu melden.
Spendenaufruf für die Ausstattung städtischer Räume zur Unterbringung von Geflüchteten
- Ukrainische Muttersprachlerinnen und Muttersprachler gesucht
Auf seiner Internetseite bietet der Schwalm-Eder-Kreis bereits seit Anfang März wichtige Informationen für Geflüchtete zum Ankommen im Landkreis an. Unter dem Menüpunkt „Hilfe für die Ukraine“ finden sowohl Menschen aus der Ukraine als auch alle Bürgerinnen und Bürger des Schwalm-Eder-Kreises, die Unterstützung leisten möchten, organisatorische Abläufe (Anlaufstellen Behörden etc.), Ansprechpartner auf Kreisebene und in den Städten und Gemeinden sowie auch Informationen zum Corona-Virus und zur Impfung.
Ab sofort bietet der Landkreis die oben genannten Punkte auf seiner Themenseite „Hilfe für die Ukraine“ bilingual an. Mit einem Klick auf die kleine eingeklinkte ukrainische Landesflagge links über den Themenkacheln erhalten Ukrainerinnen und Ukrainer alle Informationen in ihrer Landessprache. Die Sonderseite kann nicht nur vollständig von deutscher Sprache auf ukrainische Sprache umgestellt werden, sondern bietet auch die Inhalte entsprechend für die Geflüchteten nach der Sprachumstellung inhaltlich optimiert an. Das dort aufgeführte Informationsangebot wird zudem stetig angepasst und nach Notwendigkeit erweitert.
Direkt-Link zur Themenseite des Schwalm-Eder-Kreises „Hilfe für die Ukraine“