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An-, Ab- und Ummeldung

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benötigte Unterlagen

Die An- oder Abmeldung muss gemäß § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in bzw. Auszug aus einer Wohnung bei der Meldebehörde vorgenommen werden.  

ONLINE-SERVICE:

  • Abmeldung einer Nebenwohnung
  • Anmeldung einer Nebenwohnung
  • Voranmeldung eines Statuswechsels
  • Voranmeldung eines Umzuges
  • Voranmeldung eines Zuzuges

Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich bei Ihrer bisherigen Meldebehörde nicht abmelden. Die Meldebehörde des neuen Wohnortes veranlasst die Abmeldung Ihrer vorherigen Wohnung.

Die Abmeldepflicht besteht weiterhin:

  • Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen - Wegzug ins Ausland.
  • Wenn Sie aus einer ihrer Nebenwohnungen in Deutschland ausziehen und keine neue Wohnung beziehen, so haben Sie dies der Meldebehörde mitzuteilen, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.

An-, Ab- und Ummeldungen sind gebührenfrei.

Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Fahrzeugschein
  • Personalausweis
  • wenn vorhanden Reisepass
  • wenn vorhanden Kinderreisepass
bei ausländischer Staatsangehörigkeit:
  • ausländisches Dokument
  • Aufenthaltstitel und gegebenenfalls Zusatzblatt
  • Reiseausweis
  • Reiseausweis für Flüchtlinge

bei Anmeldung mit Kindern:

  • Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils (bei gemeinsamem Sorgerecht)
  • Aktuelle Negativbescheinigung (bei alleinigem Sorgerecht)
Woran muss ich noch denken?
  • Nachsendeantrag bei der Post stellen
  • Strom, Gas und Wasser ablesen lassen
  • Anschrift im Fahrzeugschein ändern lassen
  • An-/Abmeldung Kindertagesstätte
  • An-/Abmeldung Hund
  • An-/Abmeldung Gewerbe


Bürgerbüro
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

andere Downloads

Wohnungsgeberbestätigung gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes
 
An-, Ab-, Ummeldung
Bei gemeinsamem Sorgerecht - Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils und Personalausweis im Original oder Kopie. Bei unverheirateten Eltern zusätzlich die Urkunde des Jugendamtes über das gemeinsame Sorgerecht
Bundespersonalausweis
Wohnungsgeberbestätigung
Fahrzeugschein
Reisepass
Aufenthaltstitel und gegebenenfalls Zusatzblatt
Bei alleinigem Sorgerecht - aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes/Bei geschiedenen Eltern Original-Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder den Original-Sorgerechtsbeschluss
Kinderreisepass
Reiseausweis
Reiseausweis für Flüchtlinge

Kontakte:

Petra Hammerschick
image/svg+xml 05662 502-36
E-Mail senden
Isabell Ochs
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E-Mail senden
Julia Velte
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E-Mail senden

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Kontakt

Magistrat der Stadt Felsberg
Vernouillet-Allee 1
34587 Felsberg

Telefon: 05662 502-0
Telefax: 05662502-49
stadtverwaltung@felsberg.de
www.felsberg.de

Kontaktformular

Stadt Felsberg - OR-Code LinkedIn QR-Code Instagram

Öffnungszeiten - wir bitten um Terminvereinbarung

Montag bis Freitag08:00 - 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Montag8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch bis Freitag08:00 - 12:00 Uhr
offene Sprechstunde des Bürgerbüros
Dienstag8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag14:00 - 17:30 Uhr
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