An-, Ab- und Ummeldung
Die An- oder Abmeldung muss gemäß § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in bzw. Auszug aus einer Wohnung bei der Meldebehörde vorgenommen werden.
ONLINE-SERVICE:
- Abmeldung einer Nebenwohnung
- Anmeldung einer Nebenwohnung
- Voranmeldung eines Statuswechsels
- Voranmeldung eines Umzuges
- Voranmeldung eines Zuzuges
Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich bei Ihrer bisherigen Meldebehörde nicht abmelden. Die Meldebehörde des neuen Wohnortes veranlasst die Abmeldung Ihrer vorherigen Wohnung.
Die Abmeldepflicht besteht weiterhin:
- Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen - Wegzug ins Ausland.
- Wenn Sie aus einer ihrer Nebenwohnungen in Deutschland ausziehen und keine neue Wohnung beziehen, so haben Sie dies der Meldebehörde mitzuteilen, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.
An-, Ab- und Ummeldungen sind gebührenfrei.
Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
- Fahrzeugschein
- Personalausweis
- wenn vorhanden Reisepass
- wenn vorhanden Kinderreisepass
bei ausländischer Staatsangehörigkeit:
- ausländisches Dokument
- Aufenthaltstitel und gegebenenfalls Zusatzblatt
- Reiseausweis
- Reiseausweis für Flüchtlinge
bei Anmeldung mit Kindern:
- Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils (bei gemeinsamem Sorgerecht)
- Aktuelle Negativbescheinigung (bei alleinigem Sorgerecht)
Woran muss ich noch denken?
- Nachsendeantrag bei der Post stellen
- Strom, Gas und Wasser ablesen lassen
- Anschrift im Fahrzeugschein ändern lassen
- An-/Abmeldung Kindertagesstätte
- An-/Abmeldung Hund
- An-/Abmeldung Gewerbe
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
17:00
Uhr
Dienstag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
17:30
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
andere Downloads
An-, Ab-, Ummeldung
Kontakte:
05662 502-36
05662 502-33
05662 502-34